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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 28. August 2026 — Fassung 1.10

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien, Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen dem Betreiber der Plattform briven (nachfolgend „Anbieter“) und dem Nutzer (nachfolgend „Nutzer“ oder „Sie“) über die Nutzung der unter briven.de bereitgestellten SaaS-Plattform zur KI-gestützten technischen Vorprüfung von Wohnimmobilien. Vollständige Anbieter-Daten finden Sie im Impressum.

(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit Klauseln ausdrücklich nur für eine der beiden Gruppen formuliert sind, gelten sie auch nur für diese. Maßgeblich ist die objektive Eigenschaft nach § 13 bzw. § 14 BGB; eine abweichende Selbsteinordnung im Bestellprozess ändert nichts an den zwingenden Verbraucherschutzrechten.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Vertragssprache ist Deutsch.

(5) Begriffe. Im Sinne dieser AGB bedeuten:

  • „Analyse“ — der einmalige KI-gestützte Pipeline-Lauf der Plattform für eine bestimmte Adresse mit den jeweils vom Nutzer bereitgestellten Eingaben (Adresse, Nutzungsart, optional Dokumente und Fotos), bestehend aus Web-Bericht und PDF-Export.
  • „Reanalyse“ — eine erneute Pipeline-Ausführung auf derselben Analyse-ID nach Hinzufügen oder Korrigieren von Eingaben durch den Nutzer.
  • „Nutzungskontingent“ — das nutzungsabhängige, zeitlich gegliederte Mengenkontingent für weitergehende KI-Leistungen (Chat-Rückfragen, Reanalysen) nach einer Erstanalyse (§ 5).
  • „Abo-Tarif“ — ein monatlich abgerechnetes, fortlaufendes Abonnement („Pro“ / „Business“), das das Nutzungskontingent gegen wiederkehrendes Entgelt erhöht (§ 5 Abs. 4).
  • „KI-System“ — die in die Plattform integrierte Software-Komponente, die unter Einsatz künstlicher Intelligenz Eingaben und öffentliche Datenquellen zu diagnostischen Indikatoren verarbeitet.
  • „Bericht“ — das Ergebnis einer Analyse oder Reanalyse in Gestalt der Web-Ansicht im Nutzer-Konto und des herunterladbaren PDF.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer eine webbasierte Plattform zur Verfügung, die mithilfe eines KI-Systems eine technische Fernanalyse von Wohnimmobilien durchführt. Eine Analyse umfasst bis zu 370 elementbezogene Prüfpunkte, eine Übersicht über mögliche Sanierungs- und Instandhaltungs­kosten (CapEx-Übersicht), eine Auflistung von Risiko-Hinweisen (Flags) sowie die Bereitstellung der Ergebnisse als Web-Ansicht im Nutzer-Account und als herunterladbares PDF.

(2) Die Analyse beruht auf öffentlich zugänglichen Geo- und Fachdaten (z. B. amtliche Liegenschaftskataster, Luft­bilder, OpenStreetMap, Hochwasser- und Risikokarten — vgl. § 12), den vom Nutzer bereitgestellten Eingaben sowie der KI-gestützten Auswertung dieser Quellen. Die in Absatz 1 genannte Zahl ist ein Höchstumfang und keine zugesicherte Beschaffenheit. Wie viele Prüfpunkte im Einzelfall belastbar bewertet werden können, hängt von Datenlage, Bundesland und vor allem von den eingereichten Dokumenten und Fotos ab; wird eine Analyse allein auf Grundlage der Adresse beauftragt, ist der belastbar bewertbare Anteil regelmäßig deutlich geringer als der Höchstumfang und kann einen kleinen Bruchteil davon ausmachen.

(3) Abgrenzung — was die Analyse nicht ist. Die Ergebnisse sind eine technische Vorprüfung und stellen ausdrücklich nicht dar:

  • kein Sachverständigengutachten i. S. v. § 36 GewO (öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige);
  • keine Verkehrswertermittlung i. S. der Immobilien­wertermittlungs­verordnung (ImmoWertV) oder § 199 BauGB;
  • keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung;
  • keinen Energieausweis i. S. des GModG (bis Juli 2026 GEG) / der EnEV-Nachfolge­regelungen;
  • kein Schadstoff-Gutachten nach AGÖF-/VDI-Methodik;
  • keine Beauftragung oder Vermittlung eines Sachverständigen, Architekten, Energie­beraters oder Handwerkers.

(4) Die Analyse ersetzt keine Vor-Ort-Prüfung durch eine sachverständige Fachperson. Der Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für kaufentscheidende, finanzierungsrelevante oder rechtsverbindliche Aussagen über die Immobilie eine eigenständige Vor-Ort-Prüfung einzuholen ist.

§ 3 Vertragsschluss und Bestellprozess

(1) Die Darstellung der Plattform und ihrer Leistungen stellt kein bindendes Angebot des Anbieters dar, sondern eine Aufforderung an den Nutzer, ein Vertragsangebot abzugeben.

(2) Ablauf. Der Nutzer durchläuft im Bestellprozess folgende Schritte: (a) Eingabe der Objekt-Adresse und der gewünschten Nutzungsart, (b) optional: Hochladen von Dokumenten und Fotos, (c) Kenntnisnahme der Zusammenfassung mit Angabe des Gesamtpreises einschließlich Umsatzsteuer, der akzeptierten Zahlungsmittel, der geltenden Fassung dieser AGB und der Widerrufsbelehrung sowie ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn, (d) Betätigung der am Fuß der Zusammenfassung mit „Zahlungspflichtig bestellen“ gekennzeichneten Schaltfläche (§ 312j Abs. 3 BGB). Zahlt der Nutzer aus einem bestehenden Analyse-Guthaben, ist die Bestellung damit ausgelöst und die Schritte (e) bis (g) entfallen; die Rechnungsadresse wird, soweit sie nicht bereits hinterlegt ist, in einem gesonderten Dialog erhoben, und die Bestellung wird erst mit dessen Bestätigung ausgeführt. Andernfalls öffnet diese Schaltfläche den Bezahl-Dialog, ohne bereits eine Zahlung auszulösen; es folgen (e) Auswahl der Zahlungsart und, bei Kartenzahlung, Eingabe der Kartendaten, (f) Angabe der Rechnungsadresse und (g) Prüfung der Übersicht und Auslösung der zahlungspflichtigen Bestellung über die dort erneut mit „Zahlungspflichtig bestellen“ und dem zu zahlenden Betrag gekennzeichnete Schaltfläche.

(2a) Eingabekorrektur. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung kann der Nutzer seine Eingaben in der Zusammenfassung prüfen und mittels der üblichen Tastatur-, Maus- und Touch-Funktionen sowie über die im Bestellprozess bereitgestellten Schaltflächen „Zurück“ korrigieren (§ 312i Abs. 1 Nr. 1 BGB).

(2b) Zustandekommen des Vertrages. Mit Betätigung der bestellauslösenden Schaltfläche (Absatz 2 Buchstabe (d) bei Zahlung aus einem bestehenden Analyse-Guthaben, sonst Absatz 2 Buchstabe (g)) gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Anbieter nimmt dieses Angebot an, indem er die Bestellung zur Ausführung freigibt; auf den Zugang der Annahmeerklärung wird verzichtet (§ 151 BGB). Die Freischaltung erfolgt unmittelbar nach erfolgreicher Autorisierung der Zahlung, bei Zahlung aus einem bestehenden Analyse-Guthaben unmittelbar nach dessen Verrechnung. Der Anbieter übersendet dem Nutzer unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Ausführung, eine Bestätigung des Vertrages in Textform (§ 312f BGB). Diese Bestätigung dokumentiert den bereits geschlossenen Vertrag; sie ist für dessen Zustandekommen nicht Voraussetzung.

(3) Vorschau-Ansicht. Vor Abschluss der zahlungspflichtigen Bestellung kann die Plattform eine eingeschränkte Vorschau-Ansicht (z. B. lokalisierte Karten- oder Risiko-Indikationen ohne Bewertung der einzelnen Bauteile) anzeigen. Diese Vorschau ist unverbindlich, stellt kein Vertrags­angebot des Anbieters dar und begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Datentiefe oder Datenqualität.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, eine Bestellung aus sachlichem Grund abzulehnen, insbesondere bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung, Bots-/Skript-Bestellungen oder bei Adressen außerhalb des derzeit unterstützten Geltungs­bereichs (vgl. § 17 Abs. 1).

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Plattform ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (Regelsteuersatz, derzeit 19 %). Die Leistungen des Anbieters beziehen sich auf im Inland belegene Grundstücke; der Ort der Leistung bestimmt sich daher nach der Belegenheit des Grundstücks (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG). Es fällt stets deutsche Umsatzsteuer an, auch wenn der Nutzer seinen Wohnsitz oder Sitz außerhalb Deutschlands hat; ein Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Nutzer findet nicht statt.

(2) Zahlungsabwicklung. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V., Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande (nachfolgend „Mollie“). Zur Verfügung stehen die im Bestellprozess jeweils angezeigten Zahlungsarten, derzeit insbesondere Kreditkarte, PayPal, SEPA-Lastschrift und Klarna; bei wiederkehrenden Abo-Zahlungen erteilt der Nutzer das hierfür erforderliche Mandat über den Zahlungsdienstleister. Mollie ist nicht Vertragspartner des Nutzers in Bezug auf die Analyse-Leistung, sondern ausschließlich Zahlungs­dienstleister; hinsichtlich der Zahlungsdaten ist Mollie datenschutzrechtlich eigenständig verantwortlich. Es gelten ergänzend die Bedingungen und die Datenschutz­erklärung von Mollie. Mollie hat ihren Sitz in der EU (Niederlande); je nach gewählter Zahlart können nachgelagerte Zahlungsnetzwerke Daten auch außerhalb der EU verarbeiten (Einzelheiten in der Datenschutzerklärung).

(3) Fälligkeit und Verzug. Die Vergütung wird mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die §§ 286, 288 BGB. Der Anbieter ist berechtigt, die Freischaltung der Analyse-Ergebnisse bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.

(4) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. Der Nutzer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Nutzer ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht; gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte, insbesondere nach § 320 BGB, bleiben unberührt.

(5) Rechnung. Der Anbieter stellt dem Nutzer für jede kostenpflichtige Leistung eine Rechnung in Textform zur Verfügung und hinterlegt sie im Nutzerkonto. Bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück besteht diese Pflicht auch gegenüber Nutzern, die keine Unternehmer sind (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 UStG). Der Nutzer erklärt sich mit elektronischer Rechnungstellung einverstanden.

(6) Zahlungsverzug. Gerät der Nutzer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie die ihm von seinem Zahlungsdienstleister für eine Rücklastschrift tatsächlich berechneten Entgelte als Verzugsschaden zu verlangen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Ein bereits bereitgestellter Bericht bleibt auch im Verzugsfall zugänglich; das Zurückbehaltungsrecht nach Absatz 3 besteht nur vor der Freischaltung.

§ 5 Reanalyse und Nutzungskontingent

(1) Bindung an die Analyse-ID. Eine Reanalyse setzt technisch und vertraglich auf der ursprünglichen Analyse auf und ist an deren Analyse-ID gebunden. Sie kann nicht auf eine andere Adresse oder ein anderes Objekt übertragen werden.

(2) Account-weites Nutzungskontingent. Nach Erstellung einer Erstanalyse steht dem Nutzer-Konto ein nutzungsabhängiges, mengenmäßig begrenztes Kontingent für weitergehende KI-Leistungen zur Verfügung — insbesondere für Rückfragen im Analyse-Chat sowie für Reanalysen. Das Kontingent bemisst sich nach dem Umfang der in Anspruch genommenen KI-Verarbeitung und ist in ein kurzfristiges (Sitzungs-) sowie ein wöchentliches Zeitfenster gegliedert. Nicht genutzte Anteile eines Zeitfensters verfallen am Ende des Zeitfensters und werden nicht übertragen. Die jeweils geltenden Kontingent-Umfänge, die Größe der Zeitfenster sowie die Gewichtung typischer Vorgänge (Chat-Rückfrage, Reanalyse) werden dem Nutzer in der jeweils aktuellen Tarif- und Kontingentübersicht auf der Plattform ausgewiesen.

(2a) Einmaliges Analyse-Budget. Abweichend von Absatz 2 wird im Tarif „Starter“ ein einmaliges Nutzungsbudget je beauftragter Analyse gewährt. Dieses Budget füllt sich nicht wieder auf; ein Anspruch auf ein wiederkehrendes Zeitfenster-Kontingent besteht in diesem Tarif nicht. Der Verweis in Absatz 3 auf den Ablauf des Zeitfensters gilt insoweit nicht.

(3) Reanalysen über das Kontingent. Reanalysen werden über das Nutzungskontingent abgerechnet; ein gesonderter Preis pro Reanalyse-Lauf wird nicht erhoben. Es besteht kein separater kostenloser Reanalyse-Slot. Reicht das verfügbare Kontingent für eine angeforderte Reanalyse nicht aus, kann der Nutzer ein Abo-Tarif (Absatz 4) wählen oder den Ablauf des jeweiligen Zeitfensters abwarten.

(4) Abo-Tarife (Pro / Business). Die Tarife „Pro“ und „Business“ sind monatlich abgerechnete, fortlaufende Abonnements, die das Nutzungskontingent gegen ein wiederkehrendes Entgelt erhöhen. Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister (§ 4 Abs. 2) im Wege wiederkehrender Zahlungen. Das Abonnement kann vom Nutzer jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden; bereits begonnene Abrechnungsperioden werden nicht anteilig erstattet. Mit Ablauf der bezahlten Periode fällt der Tarif auf den Basis-Umfang (Starter) zurück. Um Verzögerungen in der Zahlungsabwicklung abzufedern, bleibt der erhöhte Kontingent-Umfang nach dem Ende der bezahlten Periode noch für einen kurzen Zeitraum von derzeit drei Tagen bestehen; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

(4a) Kündigung über die Kündigungsschaltfläche. Laufende Abonnements (Pro / Business) kann der Nutzer jederzeit über die Kündigungsschaltfläche „Verträge hier kündigen“ (§ 312k BGB) kündigen. Sie ist ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich unter briven.de/kuendigen und dort ohne Anmeldung nutzbar; zusätzlich ist sie über den Fußbereich jeder Seite und über das Nutzer-Konto erreichbar. Daneben ist die Kündigung formlos in Textform (z. B. per E-Mail an kontakt@briven.de) möglich. Über den Eingang und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens erhält der Nutzer unverzüglich eine Bestätigung in Textform. Die Kündigung wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam; der bereits bezahlte Zeitraum bleibt bis dahin nutzbar.

(5) Kostenlose Reparatur bei technischem Fehler. Wird ein Lauf durch ein vom Nutzer nicht zu vertretendes technisches Ereignis unvollständig abgeschlossen, führt der Anbieter eine Reparatur (Recovery) durch, die nicht gegen das Nutzungskontingent gerechnet wird. § 9 (Pipeline-Failure) bleibt unberührt.

§ 6 Widerrufsrecht (nur Verbraucher)

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den §§ 355 ff. BGB zu. Eine ausführliche Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular ist als Anlage zu diesen AGB veröffentlicht und Bestandteil des Vertrags.

(2) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Nutzer vor Beginn der Ausführung (a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und (b) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung, spätestens mit deren vollständiger Erbringung, erlischt, und (c) der Anbieter dem Nutzer die Bestätigung des Vertrages nach § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat. Maßgeblich sind § 356 Abs. 5 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und § 356 Abs. 6 BGB, soweit die Leistung als Bereitstellung digitaler Inhalte einzuordnen ist.

(2a) Erlöschen und Wertersatz bei Abo-Tarifen (Dienstleistung). Die Abo-Tarife (§ 5 Abs. 4) sind Dienstleistungen. Verlangen Sie ausdrücklich, dass der Anbieter mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, erlischt Ihr Widerrufsrecht erst mit vollständiger Erbringung der Leistung (§ 356 Abs. 5 BGB). Widerrufen Sie nach diesem Verlangen, aber vor vollständiger Erbringung, schulden Sie Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, soweit der Anbieter Sie zuvor nach Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB belehrt hat; andernfalls besteht kein Wertersatzanspruch (§ 357a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB). Der Wertersatz bemisst sich anteilig am vereinbarten Monatsentgelt nach dem Anteil der bereits abgelaufenen Abrechnungsperiode.

(3) Hinweis zur tatsächlichen Umsetzung. Solange der Anbieter den Bestellprozess nicht so ausgestaltet, dass die Voraussetzungen nach Absatz 2 vollständig erfüllt sind (insbesondere ausdrückliche Zustimmungs-Erklärung mit Erlöschens-Hinweis und Bestätigung auf dauerhaftem Datenträger), bleibt das vierzehntägige Widerrufsrecht uneingeschränkt erhalten.

(4) Folgen des Widerrufs. Im Fall eines wirksamen Widerrufs erstattet der Anbieter dem Verbraucher den gezahlten Betrag unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 7 Pflichten des Nutzers, Mitwirkungspflichten

(1) Berechtigung zum Upload. Der Nutzer versichert, dass er zur Übermittlung der eingereichten Adresse, Dokumente und Fotos berechtigt ist — insbesondere als Eigentümer, Eigentumsanwärter, Bevollmächtigter oder im Rahmen einer dokumentierten Beauftragung durch den Berechtigten.

(2) Vor-Upload-Sichtprüfung (Datensparsamkeit). Der Nutzer verpflichtet sich, vor dem Upload nach den Möglichkeiten des Einzelfalls zu prüfen, ob übermittelte Inhalte personenbezogene Daten Dritter (z. B. erkennbare Personen, Klingelschilder, Briefkästen, Türschilder, Kennzeichen, IBAN-/Bankdaten) enthalten, und solche Inhalte nach Möglichkeit vor dem Upload zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Die vom Anbieter eingesetzte automatische Anonymisierungs-Pipeline (siehe Datenschutz­erklärung) ist eine zusätzliche technische Schutzmaßnahme nach dem Defense-in-Depth-Prinzip und ersetzt nicht die Mitwirkungspflicht zur Datensparsamkeit aus Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO.

(3) Wahrheitsgemäße Angaben. Der Nutzer macht im Bestellprozess und im Wizard wahrheitsgemäße Angaben, insbesondere zu Adresse, Nutzungsart, Eigenschaft als Verbraucher oder Unternehmer sowie ggf. USt-IdNr.

(4) Untersagte Nutzung. Untersagt sind insbesondere:

  • der Einsatz automatisierter Skripte oder Bots zum Aufruf der Plattform, soweit nicht ausdrücklich gestattet;
  • Reverse-Engineering, Dekompilierung oder die Analyse der KI-Pipeline-Strukturen mit dem Ziel, eine Konkurrenzlösung aufzubauen;
  • die Übermittlung rechtswidriger Inhalte oder von Inhalten, die Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- oder Datenschutzrechte) verletzen;
  • die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder der Zahlungsschranken der Plattform.

(5) Verstößt der Nutzer schuldhaft gegen die Pflichten aus diesem Paragraphen, ist der Anbieter berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen und in schwerwiegenden Fällen den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Schadens­ersatz­ansprüche richten sich nach § 13.

§ 8 Leistung, Verfügbarkeit, höhere Gewalt

(1) Best-Effort-Verfügbarkeit. Der Anbieter strebt eine durchgehende Verfügbarkeit der Plattform an, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote (kein Service Level Agreement). Geplante Wartungs­fenster werden nach Möglichkeit vorab kommuniziert.

(2) Drittanbieter-Abhängigkeiten. Die Plattform nutzt Leistungen externer Dienstleister (insbesondere KI-Provider, Zahlungs­dienstleister, Hosting, E-Mail-Versand sowie öffentliche Geo- und Risiko-Datenquellen — vgl. § 12 und § 14). Soweit der Anbieter sich solcher Dienstleister zur Erfüllung eigener Vertragspflichten bedient, hat er deren Auswahl, Anbindung und Überwachung mit verkehrsüblicher Sorgfalt vorzunehmen; für ein Verschulden dieser Erfüllungsgehilfen haftet der Anbieter nach Maßgabe von § 13 und § 278 BGB. Vorübergehende Ausfälle, Latenzen oder Datenfehler externer Dienste, die der Anbieter trotz Einhaltung dieser Sorgfalt nicht zu vertreten hat, begründen keine Pflichtverletzung; die Absätze 3 und 4 bleiben unberührt.

(3) Höhere Gewalt. Die Vertragsparteien sind von ihren Leistungspflichten befreit, soweit sie durch Ereignisse höherer Gewalt an der Erfüllung gehindert sind. Hierzu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Stromausfälle, Krieg, Pandemien, behördliche Eingriffe sowie schwerwiegende Cyberangriffe Dritter, soweit diese Ereignisse der betroffenen Vertragspartei trotz angemessener Sicherheits- und Vorsorge­maßnahmen nicht zugerechnet werden können.

(4) Dauerhafte Nicht-Lieferbarkeit. Kann der Anbieter die geschuldete Analyse aus Gründen, die auch nach angemessenen Versuchen einer Wiederholung nicht überwunden werden können, dauerhaft nicht erbringen, so wird die bereits geleistete Vergütung vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 13.

§ 9 Pipeline-Failure und Erstattung

(1) Voll-Failure. Wird eine Analyse oder Reanalyse durch ein vom Nutzer nicht zu vertretendes technisches Ereignis abgebrochen und kann nicht erfolgreich wiederholt werden, hat der Nutzer wahlweise Anspruch auf (a) einen kostenlosen Retry-Lauf auf derselben Eingabe-Basis oder (b) die vollständige Rückerstattung der für diese Analyse oder Reanalyse gezahlten Vergütung. Die Wahl ist gegenüber dem Anbieter über kontakt@briven.de in Textform zu erklären.

(2) Kontingent bei nachfolgendem Retry. Ein nach Pipeline-Failure vom Anbieter ausgelöster Recovery-Lauf wird nicht gegen das Nutzungskontingent gerechnet (§ 5 Abs. 5). Wird ein vom Nutzer initiierter Reanalyse-Versuch durch ein vom Nutzer nicht zu vertretendes technisches Ereignis abgebrochen, wird das hierfür in Anspruch genommene Nutzungskontingent auf Antrag des Nutzers per Kulanzregelung wieder gutgeschrieben.

(3) Partielle Mängel. Werden bei einer Analyse einzelne Prüfpunkte aufgrund unzureichender Datenlage, Drittanbieter-Ausfälle oder durch technische Fehler nicht belastbar bewertet (Status „nicht beurteilbar“ / Konfidenz LOW), so stellt dies grundsätzlich keinen Mangel der Gesamt-Leistung dar, soweit der überwiegende Teil der Analyse vertragsgemäß bereitgestellt wurde. In begründeten Einzelfällen einer wesentlichen Beeinträchtigung der Analyse-Substanz kann der Nutzer eine angemessene Kulanzregelung beim Anbieter beantragen; eine vorab bezifferte Pro-rata-Erstattung wird ausdrücklich nicht zugesagt, da Berechnungs­grundlage und Gewichtung einzelner Prüfpunkte stark vom Einzelfall abhängen. Zwingende Verbraucherrechte aus den §§ 327 ff. BGB, insbesondere das Minderungsrecht nach § 327n BGB, bleiben unberührt; diese Regelung beschreibt nur den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang und schließt gesetzliche Mängelrechte nicht aus.

(4) Rechte aus § 13 sowie zwingende Verbraucherrechte (insbesondere §§ 327 ff. BGB) bleiben durch diesen Paragraphen unberührt.

(5) Widerruf während der Ausführung. Widerruft der Nutzer den Vertrag wirksam, solange sein Widerrufsrecht nicht nach § 6 erloschen ist, erstattet der Anbieter sämtliche erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, das der Nutzer eingesetzt hat. Ein Wertersatz für bereits erbrachte Teile der Analyse wird nicht verlangt.

(5a) Abbruch ohne Widerruf. Bricht der Nutzer eine laufende Analyse ab, ohne den Vertrag zu widerrufen, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Rückerstattung. Der Anbieter schreibt dem Nutzer in diesem Fall freiwillig ein Analyse-Guthaben in Höhe des gezahlten Betrages gut, das für eine neue Analyse eingesetzt werden kann; der Anbieter kann nach seiner Wahl stattdessen den Betrag auf das eingesetzte Zahlungsmittel zurückzahlen. Diese Kulanz wird je Nutzerkonto für höchstens zwei Abbrüche innerhalb von 90 Tagen automatisch gewährt; darüber hinausgehende Abbrüche prüft der Anbieter im Einzelfall auf Anfrage. Der Anbieter teilt dem Nutzer mit der Ablehnung den Stand des Zählers und das maßgebliche Zeitfenster mit. Zwingende Verbraucherrechte, insbesondere §§ 327 ff. BGB, bleiben unberührt.

(6) Rückbelastung. Wird eine Zahlung, für die dem Nutzer ein Analyse-Guthaben gutgeschrieben wurde, nachträglich zurückgeholt (Rücklastschrift, Chargeback), entfällt die Gutschrift in entsprechender Höhe. Der Anbieter teilt dies dem Nutzer in Textform mit. War das Guthaben zu diesem Zeitpunkt bereits verbraucht, ist der Nutzer zur Zahlung des Preises der damit bezogenen Leistung verpflichtet; ein negatives Guthaben entsteht nicht.

§ 10 Nutzungsrechte am Output

(1) Eingeräumtes Nutzungsrecht. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Nutzer ein einfaches, nicht-übertragbares, nicht-unterlizenzierbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen einer Analyse oder Reanalyse erstellten Berichten (Web-Ansicht und PDF) zur Verwendung für eigene Investitions-, Verkaufs-, Sanierungs-, Vermietungs- oder Finanzierungs­entscheidungen.

(2) Erweiterung auf unmittelbar Beteiligte. Der Nutzer ist berechtigt, den Bericht unverändert an Personen weiterzugeben, die unmittelbar an der konkreten Entscheidung über die im Bericht behandelte Immobilie beteiligt sind, insbesondere potenzielle Käufer und deren rechtliche oder technische Berater, finanzierende Kreditinstitute, ausführende Handwerker und Sanierungs­dienstleister. Die Weitergabe erfolgt unter der Maßgabe, dass die im Bericht enthaltenen Quellen- und Lizenzangaben (vgl. § 12) unverändert erhalten bleiben; sie sind Bestandteil der Lizenzbedingungen der zugrunde liegenden Datenquellen und gelten auch für den Empfänger. Soweit der Bericht Inhalte Dritter enthält, insbesondere amtliche Luftbilder und Geobasisdaten, räumt der Anbieter Rechte nur in dem Umfang ein, in dem ihm die Lizenzen der jeweiligen Rechteinhaber dies gestatten.

(3) Verwendungs­beschränkungen. Der Nutzer verpflichtet sich, den Bericht nicht

  • kommerziell an Dritte weiterzugeben, die nicht unter Absatz 2 fallen;
  • weiterzuverkaufen oder Teil einer entgeltlichen Datenbank, eines Aggregations- oder Listings-Dienstes zu machen;
  • als Eingabe für das Training oder Fine-Tuning fremder KI-Modelle zu verwenden;
  • als Sachverständigen-Gutachten i. S. v. § 36 GewO oder als Verkehrswert­ermittlung i. S. der ImmoWertV zu vermarkten oder darzustellen;
  • so zu bearbeiten, dass die Quellenkenntlichmachung (vgl. § 12) entfernt oder verändert wird.

Hinsichtlich eigener Auswertungen unterliegt der Anbieter den Beschränkungen aus Absatz 7.

(4) Rechtsnatur. Da KI-generierte Inhalte mangels einer dem Werkbegriff des Urheberrechts entsprechenden persönlichen geistigen Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG regelmäßig nicht urheberrechtlich geschützt sind, beruhen die in Absatz 3 geregelten Beschränkungen auf einer eigenständigen vertraglichen Pflicht des Nutzers gegenüber dem Anbieter und nicht auf einer urheberrechtlichen Lizenz. Sie gelten unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Berichte einen urheberrechtlichen Schutz genießen.

(5) Bestand des Nutzungsrechts. Das Nutzungsrecht bleibt auch dann erhalten, wenn der Nutzer sein Konto auf der Plattform schließt, soweit der Nutzer die Berichte zuvor gespeichert oder heruntergeladen hat. Bei einem berechtigten außer­ordentlichen Kündigungsrecht des Anbieters wegen schwerwiegender Verstöße des Nutzers (vgl. § 7 Abs. 5) kann der Anbieter das Nutzungsrecht widerrufen; dies bleibt rechtlich vom Bestand der jeweiligen Datei beim Nutzer unberührt.

(6) Nutzungsrechte an eingereichten Inhalten. Der Nutzer räumt dem Anbieter an den von ihm bereitgestellten Inhalten — hochgeladenen Dokumenten und Fotos sowie im Analyse-Assistenten erfassten Eingaben und Korrekturen — das einfache, auf den Zweck der Vertragserfüllung beschränkte Recht ein, diese zu speichern, zu anonymisieren, technisch aufzubereiten und der KI-Komponente zur Auswertung zuzuführen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere zum Training fremder oder eigener KI-Modelle, erfolgt nicht; Absatz 7 bleibt unberührt.

(7) Statistische Auswertung in zusammengefasster Form. Der Anbieter ist berechtigt, aus den bei der Erstellung von Berichten gewonnenen Daten zusammengefasste, anonyme Kennzahlen zu bilden, zu veröffentlichen und für eigene Zwecke zu nutzen — etwa Verteilungen von Bauteilzuständen nach Baujahrsklasse und Region. Dabei gelten die folgenden Beschränkungen, zu deren Einhaltung sich der Anbieter verpflichtet:

  • Veröffentlicht werden ausschließlich Werte, die mindestens 30 ausgewertete Objekte zusammenfassen. Kein einzelner Auftraggeber darf mehr als ein Viertel der einem Wert zugrunde liegenden Objekte stellen.
  • Es werden keine Angaben veröffentlicht, die einen Rückschluss auf ein einzelnes Objekt, einen einzelnen Nutzer oder eine einzelne Person zulassen. Adressen, Flurstücks- und Gebäudekennzeichen, Freitexte aus Berichten sowie Kostenangaben zu einzelnen Objekten werden nicht veröffentlicht.
  • Der Nutzer kann der Einbeziehung seiner Analysen jederzeit über sein Nutzerkonto widersprechen. Der Widerspruch wirkt für alle Auswertungen, die nach seinem Eingang erstellt werden. Den Zeitpunkt der jeweils nächsten Auswertung kündigt der Anbieter mindestens 30 Tage im Voraus auf der Plattform an. Bereits veröffentlichte Auswertungen können technisch nicht zurückgenommen werden.
  • Absatz 6 Satz 2 bleibt unberührt: Eine Nutzung zum Training von KI-Modellen findet auch im Rahmen dieses Absatzes nicht statt.
  • Die nach diesem Absatz gebildeten Kennzahlen fließen nicht in die Bewertung einzelner Objekte in Berichten ein.

§ 11 KI-gestützte Analyse, Diagnostischer Charakter, Konfidenz

(1) Diagnostischer Charakter. Die in einem Bericht enthaltenen Bewertungen sind diagnostische Indikatoren auf Basis öffentlich zugänglicher Daten und vom Nutzer bereitgestellter Eingaben. Sie haben den Charakter einer Vorprüfung, nicht den eines Sachverständigengutachtens, einer Verkehrswert­ermittlung oder einer Rechts- oder Energieberatung (vgl. § 2 Abs. 3).

(2) Konfidenz-Indikation. Die Plattform weist je Prüfpunkt eine Konfidenz-Indikation aus, die einen Hinweis auf die Belastbarkeit der jeweiligen Bewertung im Verhältnis zur Datenlage geben soll. Die Konfidenz-Indikation ist eine Hilfestellung für die Einordnung durch den Nutzer und stellt keine rechtsverbindliche Garantie über das Eintreten oder Nicht-Eintreten bestimmter tatsächlicher Sachverhalte dar.

(3) Prüfungsempfehlung. Bei Bewertungen mit niedriger Konfidenz, bei Hinweisen auf mögliche Schadstoffbelastung oder bei sonstigen vom System markierten Risiko-Konstellationen wird im Bericht eine Vor-Ort-Prüfung durch eine fachlich qualifizierte Person empfohlen. Diese Empfehlung ist als gewissenhafter Hinweis auf eine Substanz-Unsicherheit zu verstehen, die durch eine Fern-Analyse nicht abschließend geklärt werden kann.

(4) Restrisiko fehlerhafter KI-Outputs. Trotz mehrstufiger Validierungsmechanismen kann nicht ausgeschlossen werden, dass das eingesetzte KI-System in Einzelfällen fehlerhafte oder unvollständige Aussagen erzeugt („Halluzinationen“). Der Nutzer wird darauf hingewiesen, kaufentscheidende oder finanzierungs­relevante Aussagen aus dem Bericht eigenverantwortlich gegen­zuprüfen. Dieser Hinweis lässt die Haftung des Anbieters nach § 13 für ein schuldhaftes Versagen der eingesetzten Validierungsmechanismen unberührt; er begründet im Rahmen von § 13 Abs. 6 (§ 254 BGB) eine Obliegenheit des Nutzers zur eigenverantwortlichen Gegenprüfung.

(5) Klärungs-Eskalation. Werden Bilder durch die Anonymisierungs-Pipeline so stark verändert, dass eine inhaltlich belastbare Bewertung nicht mehr möglich ist, so fragt das System statt einer KI-Bewertung gezielt eine Klar-Erläuterung des Nutzers nach. Der Nutzer ist nicht zur Beantwortung verpflichtet; ohne eine solche Klärung kann der betreffende Prüfpunkt jedoch nicht oder nur mit niedriger Konfidenz bewertet werden.

(6) Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (KI-VO). Bei der Plattform handelt es sich um ein KI-System im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Die im Bericht und in der Web-Ansicht enthaltenen Bewertungen werden ganz oder teilweise von einem KI-System erzeugt und als KI-generierte Inhalte gekennzeichnet (Art. 50 KI-VO).

§ 12 Externe Datenquellen, Lizenz-Hinweise

(1) Genutzte Quellen. Die Analyse stützt sich unter anderem auf folgende Kategorien von Drittquellen:

  • amtliche Geo-Basisdaten (z. B. Liegenschaftskataster ALKIS der Bundesländer; Daten des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie);
  • amtliche Luftbilder (DOP) der Geoportale der Bundesländer — sowohl als Bewertungsgrundlage als auch zur Bildschirm-Darstellung in der Karten-Ansicht der Plattform;
  • OpenStreetMap (über Overpass-API);
  • Risiko- und Fachdaten (z. B. Hochwasser-, Starkregen-, Erdbeben-, Bergbau-, Geothermie-, Lärm- und Radon-Karten der jeweils zuständigen Stellen, insbesondere des Bundesamts für Strahlenschutz);
  • technische Regelwerke und Kennwerte zu üblichen Nutzungsdauern von Bauteilen als fachliche Bewertungsgrundlage (Absatz 5);
  • vortrainierte KI-Modelle Dritter, die über gehostete Inferenz-Schnittstellen europäischer Anbieter genutzt werden (Absatz 6).

(2) Lizenzen. Die in Absatz 1 genannten Geo- und Fachdatenquellen werden unter ihren jeweiligen Lizenzen genutzt, insbesondere Datenlizenz Deutschland — Namensnennung 2.0 (DL-DE-BY-2.0), Datenlizenz Deutschland — Zero 2.0 (DL-DE-Zero-2.0), Open Database License 1.0 (ODbL), Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0), Creative Commons Namensnennung — Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0). Welche Lizenz für einen Datensatz gilt, richtet sich nach den Bedingungen der jeweils bereitstellenden Stelle und kann je Bundesland abweichen. Die Kenntlichmachung dieser Quellen erfolgt im jeweiligen Bericht und in der Web-Ansicht; eine dauerhaft aktualisierte Übersicht der genutzten Quellen und Lizenzen finden Sie unter briven.de/lizenzen.

(3) Keine Verifikation der Drittquellen. Der Anbieter prüft die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Drittquellen nicht. Datenqualität, -aktualität und Abdeckungsgrad variieren erheblich zwischen Bundesländern, Kommunen und Datenpflege-Zyklen. Für Fehler, Lücken oder Veraltung der Drittquellen haftet der Anbieter nach Maßgabe von § 13.

(4) Lizenz- und Verfügbarkeits­änderungen. Sollten einzelne Drittquellen ihre Lizenz­bedingungen ändern oder dauerhaft nicht mehr verfügbar sein, ist der Anbieter berechtigt, sie aus der Pipeline zu entfernen oder durch gleichwertige Quellen zu ersetzen, ohne dass dies einen Mangel der Leistung begründet. Zwingende Verbraucherrechte aus den §§ 327 ff. BGB, insbesondere die Aktualisierungspflicht nach § 327f BGB für laufende Abo-Leistungen, bleiben unberührt.

(5) Technische Regelwerke und Nutzungsdauer-Kennwerte. Die Bewertungssystematik der Plattform orientiert sich an den anerkannten Regeln der Technik sowie an bauaufsichtlich eingeführten Anforderungen (insbesondere Landesbauordnungen, Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Gebäudemodernisierungsgesetz). Soweit im Bericht technische Regelwerke (z. B. DIN-, EN-, VDI-, VDE- oder DVGW-Regelwerke) genannt werden, dient dies der fachlichen Einordnung; die Regelwerke selbst sind urheberrechtlich geschützt und über ihre jeweiligen Herausgeber zu beziehen. Der Bericht stellt keine Prüfung der Einhaltung einzelner Normanforderungen dar. Angaben zur üblichen Nutzungsdauer von Bauteilen sind Richtwerte aus öffentlich verfügbaren und fachüblichen Nutzungsdauer-Tabellen sowie eigenen Erfahrungswerten des Anbieters; sie beschreiben statistische Erwartungswerte und keine Aussage über die tatsächliche Restlebensdauer des konkreten Bauteils.

(6) KI-Modelle Dritter. Die Auswertung erfolgt mit vortrainierten KI-Modellen Dritter, die der Anbieter ausschließlich über gehostete Inferenz-Schnittstellen europäischer Anbieter nutzt (siehe Datenschutzerklärung, Abschnitt 8). Modellgewichte werden weder verbreitet noch an den Nutzer weitergegeben. Soweit der Anbieter Modelle einsetzt, deren Lizenzbedingungen bei einer solchen Nutzung keine produktseitige Namensnennung verlangen, besteht keine Pflicht, einzelne Modelle im Bericht zu benennen. Setzt der Anbieter ein Modell ein, dessen Lizenzbedingungen eine produktseitige Namensnennung verlangen, weist er die geforderte Nennung unter briven.de/lizenzen aus. Die Nutzungsbedingungen der Inferenz-Anbieter weisen die Prüfung der jeweiligen Modell-Lizenzbedingungen dem Anbieter zu; der Anbieter nimmt diese Prüfung vor der Inbetriebnahme eines Modells vor. Die Rechte an den Ergebnissen der Auswertung werden dem Anbieter von den Inferenz-Anbietern vollständig überlassen; die Nutzungsrechte des Nutzers ergeben sich aus § 10.

§ 13 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung. Der Anbieter haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer auch nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie sonstiger zwingender Produkt- und Produzentenhaftung, einschließlich der jeweils geltenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2853 (einschließlich Software- und KI-gestützter Produkte);
  • im Umfang einer vom Anbieter ausdrücklich übernommenen Garantie;
  • bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

(2) Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten — Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf) haftet der Anbieter beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ausgeschlossen. Eine darüber hinausgehende Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Die unbeschränkte Haftung nach Absatz 1 und die Haftung nach Absatz 2 bleiben hiervon unberührt.

(4) Höhenmäßige Begrenzung gegenüber Unternehmern. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) ist die Haftung im Rahmen von Absatz 2 der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vertragstypisch vorhersehbar ist der Schaden, der sich aus dem Charakter der Leistung als diagnostische technische Vorprüfung (§ 2 Abs. 3 und 4, § 11) ergibt; die Leistung ersetzt kein Sachverständigengutachten und keine Vor-Ort-Prüfung und umfasst daher nicht den vollen Erwerbs- oder Sanierungsaufwand der Immobilie. Die Parteien gehen davon aus, dass dieser vertragstypische, vorhersehbare Schaden je Schadensfall 5.000 Euro — oder, falls höher, das Fünffache der für die betroffene Analyse oder Reanalyse gezahlten Vergütung — nicht übersteigt; dem Nutzer bleibt der Nachweis eines höheren vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens unbenommen. Mehrere auf demselben einheitlichen Lebenssachverhalt beruhende Schadensereignisse gelten als ein Schadensfall. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1 und nicht für Ansprüche nach Art. 82 DSGVO (Absatz 9).

(5) Drittquellen. Die Analyse stützt sich auf Daten externer Quellen (vgl. § 12), deren Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Anbieter nicht durchgängig verifiziert. Für inhaltliche Fehler, Lücken oder Veraltung dieser Drittquellen selbst haftet der Anbieter nicht, soweit ihn an deren Übernahme kein eigenes Verschulden trifft. Unberührt bleibt die Haftung nach den Absätzen 1 bis 4 für die sorgfältige Auswahl, Anbindung und — im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren — Plausibilisierung der Quellen sowie für die vertragsgemäße Verarbeitung der Daten.

(6) Eigene Pflichten des Nutzers. Soweit der Nutzer eigene Pflichten aus § 7 verletzt (z. B. unvollständige oder unrichtige Eingaben, Upload nicht berechtigter Inhalte) und der Schaden hierdurch mitverursacht oder vergrößert wird, gelten die Grundsätze des Mitverschuldens nach § 254 BGB.

(7) Verbraucherrechte. Zwingende Rechte von Verbrauchern, insbesondere nach den §§ 327 ff. BGB (Verträge über digitale Produkte), nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche nach Art. 82 DSGVO, bleiben durch diesen Paragraphen unberührt.

(8) Verjährung. Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter verjähren in den gesetzlichen Fristen. Eine Verkürzung gesetzlicher Verjährungs­fristen ist hiermit nicht vereinbart.

(9) Datenschutzrechtliche Haftung. Ansprüche nach Art. 82 DSGVO bleiben von den Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen, insbesondere von der Begrenzung nach Absatz 4, unberührt und richten sich ausschließlich nach der Datenschutz-Grundverordnung.

§ 14 Datenschutz und datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit

(1) Datenschutz­erklärung. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den eingesetzten Auftragsverarbeitern, zu Drittland­transfers, Speicherdauern, Anonymisierungs-Verfahren und Betroffenen­rechten regelt die jeweils aktuelle Datenschutz­erklärung. Sie ist nicht Vertragsbestandteil dieser AGB, beschreibt aber die datenschutz­rechtlichen Grundlagen der Plattform­nutzung.

(2) Wesentliche Auftragsverarbeiter. Zur Erbringung der Leistungen setzt der Anbieter sorgfältig ausgewählte Auftragsverarbeiter ein, mit denen jeweils ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO besteht. Die KI-gestützte Auswertung pseudonymisierter Texte und Bilder erfolgt über einen oder mehrere auf europäische Endpunkte beschränkte KI-Dienstleister; der Anbieter ist berechtigt, den eingesetzten KI-Dienstleister zur Sicherstellung von Verfügbarkeit, Qualität und Datenschutzniveau zu wechseln oder mehrere parallel einzusetzen. Die jeweils aktuell eingesetzten Auftragsverarbeiter und Empfänger — einschließlich des oder der KI-Dienstleister, des Zahlungs­dienstleisters Mollie B.V. (Amsterdam, Niederlande), des Hosting- und des E-Mail-Dienstleisters — sowie etwaige Drittland­bezüge und deren Absicherung sind in der Datenschutz­erklärung aktuell aufgeführt.

(3) Pseudonymisierungs-Pipeline für KI-Eingaben. Vor jeder Übermittlung an den KI-Provider werden Dokumente und Fotos auf Servern des Anbieters automatisch mehrstufig pseudonymisiert und geschwärzt (Gesichts-, Personen- und Kennzeichen­erkennung; Schwärzung eingebetteter Texte; Redaktion personenbezogener Daten in Dokumenten). Zur räumlichen Verortung des Objekts wird der KI-Komponente die Objektanschrift ausschließlich in datenminimierter Form (Postleitzahl, Ort und Bundesland) übermittelt; Straße und Hausnummer fließen nicht in die KI-Verarbeitung ein. Bei stark geschwärzten Bildern greift eine Klärungs-Eskalation (vgl. § 11 Abs. 5). Eine Restwahrscheinlichkeit, dass einzelne personenbezogene Spuren trotz dieser Verfahren verbleiben, ist nicht vollständig auszuschließen; die übermittelten Inhalte gelten daher weiterhin als personenbezogen, und der Nutzer wird gemäß § 7 Abs. 2 auf die eigene Pflicht zur Datensparsamkeit hingewiesen.

(4) Datenschutzrechtliche Rolle. Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für sämtliche im Rahmen einer Analyse verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Anbieter. Das gilt auch für personenbezogene Daten Dritter, die in vom Nutzer hochgeladenen Unterlagen enthalten sind: Der Anbieter legt Zwecke und Mittel der Verarbeitung — Prüfumfang, Auswertungsverfahren, eingesetzte Dienstleister, Schutz­maßnahmen und Speicherdauer — eigenständig und ohne Weisungsbindung fest. Eine Auftrags­verarbeitung nach Art. 28 DSGVO liegt deshalb nicht vor; ein Auftrags­verarbeitungsvertrag wird zwischen den Parteien nicht geschlossen und wäre rechtlich nicht zutreffend. Der Nutzer bleibt Verantwortlicher für seine Entscheidung, dem Anbieter bestimmte Unterlagen zu überlassen, sowie für die Einhaltung der ihn insoweit treffenden Pflichten (§ 7 Abs. 1 und 2). Eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO wird nicht begründet. Die Kontakt­daten des Anbieters finden sich im Impressum; Angaben zu einem Datenschutz­beauftragten, sobald benannt, in der Datenschutz­erklärung.

§ 15 Vertragslaufzeit, Account-Löschung, Datenexport

(1) Einmalkauf und Abonnement. Die Bestellung einer Analyse oder Reanalyse begründet jeweils einen Einmalvertrag (kein Dauerschuldverhältnis). Die Abo-Tarife „Pro“ und „Business“ (§ 5 Abs. 4) sind demgegenüber fortlaufende, monatlich abgerechnete Abonnements; sie können vom Nutzer jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden (§ 5 Abs. 4a). Die Abonnements haben keine Mindestvertragslaufzeit; sie verlängern sich nach Ablauf jeder bezahlten Abrechnungsperiode automatisch um einen weiteren Monat, sofern der Nutzer nicht bis zum Ende der laufenden Periode kündigt.

(2) Nutzer-Konto. Das Nutzer-Konto besteht unabhängig von einzelnen Bestellungen und kann vom Nutzer jederzeit ohne Angabe von Gründen geschlossen werden. Die Erklärung der Konto-Schließung gilt zugleich als Kündigung eines laufenden Abonnements zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode. Der Anbieter bestätigt Zeitpunkt und Ende des Vertragsverhältnisses vor der Schließung in Textform (§ 312k Abs. 4 BGB). Ein Zeitfenster-Kontingent aus einem Abonnement endet mit dem Abonnement; ein Anspruch auf Auszahlung nicht genutzter Kontingent-Anteile besteht insoweit nicht.

(2a) Analyse-Guthaben. Ein bei Konto-Schließung noch bestehendes Analyse-Guthaben wird dem Nutzer auf das zuletzt verwendete Zahlungsmittel ausgezahlt; Absatz 2 Satz 4 gilt hierfür nicht. Analyse-Guthaben verfällt drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem es gutgeschrieben wurde. Es ist nicht übertragbar. Stellt der Anbieter den Dienst ein, wird bestehendes Analyse-Guthaben ausgezahlt.

(3) Datenlöschung. Nach Konto-Schließung löscht der Anbieter die dem Nutzer-Konto zugeordneten personen­bezogenen Daten nach Maßgabe der Datenschutz­erklärung. Gesetzliche Aufbewahrungs­pflichten (insbesondere steuerrechtliche Aufbewahrungs­fristen für Rechnungs­dokumente) bleiben unberührt.

(4) Datenübertragbarkeit und Betroffenenrechte. Der Nutzer kann das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie alle weiteren Betroffenen­rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch) auf den in der Datenschutz­erklärung beschriebenen Wegen geltend machen.

(5) Außerordentliche Kündigung des Anbieters. Der Anbieter kann das Nutzer-Konto aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schließen, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen § 7 oder bei missbräuchlicher Nutzung. § 13 sowie zwingende Verbraucher­rechte bleiben unberührt.

§ 16 Änderungen dieser AGB

(1) Maßgebliche Fassung für laufende Bestellungen. Für eine bereits abgeschlossene Einmal-Bestellung (Analyse/Reanalyse) gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung akzeptierte AGB-Fassung fort, bis die Bestellung vollständig erfüllt ist. Für laufende Abonnements (§ 5 Abs. 4) gilt § 16 Abs. 2.

(2) Änderungen für künftige Bestellungen. Für künftige Bestellungen kann der Anbieter diese AGB ändern, etwa zur Anpassung an Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Standards oder zur Abbildung neu eingeführter Funktionen. Geplante Änderungen werden dem Nutzer mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten in Textform an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse mitgeteilt; die Änderungen werden zugleich auf der Plattform veröffentlicht.

(3) Widerspruchsrecht und Schweige­bedeutung. Der Nutzer kann den Änderungen innerhalb der in Absatz 2 genannten Frist widersprechen. Schweigen gilt ausdrücklich nicht als Zustimmung. Widerspricht der Nutzer rechtzeitig, gilt für künftige Bestellungen die zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils aktuelle, vom Nutzer akzeptierte AGB-Fassung.

(3a) Laufende Abonnements. Bei laufenden Abonnements (§ 5 Abs. 4) teilt der Anbieter beabsichtigte Änderungen mindestens 30 Tage vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mit und weist auf die Frist, die Bedeutung des Schweigens und das Sonderkündigungsrecht gesondert hin. Die Änderung wird nur wirksam, wenn der Nutzer ihr zustimmt; Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmt der Nutzer nicht zu oder widerspricht er, läuft das Abonnement zu den bisherigen Bedingungen fort; jede Partei kann es in diesem Fall zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Entgelterhöhungen und leistungsmindernde Änderungen fallen niemals unter Absatz 4.

(4) Änderungen, die für den Nutzer ausschließlich vorteilhaft sind oder die nur dazu dienen, gesetzlich oder höchstrichterlich vorgegebene Anforderungen umzusetzen, können auch ohne separate Zustimmung des Nutzers wirksam werden.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Geltungsbereich. Gegenstand der Analysen und Reanalysen sind ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland belegene Grundstücke und die darauf befindlichen Gebäude. Welche Bundesländer derzeit verfügbar sind, weist die Plattform im Bestellprozess aus; eine Ausweitung bleibt vorbehalten.

(2) Anwendbares Recht. Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Nutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Diese Rechtswahl gilt für Verbraucher nur insoweit, als dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird (Art. 6 Rom-I-VO).

(3) Gerichtsstand. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(4) Online-Streitbeilegung. Eine von der Europäischen Kommission betriebene Plattform zur Online-Streitbeilegung besteht seit dem 20. Juli 2025 nicht mehr; eine Verlinkungspflicht entfällt. Für Anliegen erreichen Sie den Anbieter unter kontakt@briven.de.

(5) Verbraucherschlichtung (§ 36 VSBG). Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungs­verfahren vor einer Verbraucher­schlichtungs­stelle teilzunehmen.

(6) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine planwidrige Regelungs­lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die der wirtschaftlich und rechtlich gewollten Regelung am nächsten kommt; für eine planwidrige Lücke gilt dies entsprechend. § 306 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

(7) Textform genügt. Soweit in dieser AGB Erklärungen vorgesehen sind, genügt für ihre Wirksamkeit die Textform (§ 126b BGB), insbesondere E-Mail. Strengere gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

Stand: 28. August 2026 — Fassung 1.10. Bei Fragen: kontakt@briven.de.